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Bericht “Die häufigsten Rechtsirrtümer des Alltags“

28. 10. 2020

Referentin: Frau Petra Wolf

Der im Programm angegebene Titel „Durchblick-Einblicke für Junggebliebene“  war leider falsch.

 

Heute berichtet Christa von Persönlichkeiten, die am 23.02. Geburtstag haben und liest ein Gedicht von Heinrich Heine vor.


Sabine begrüßt die Landfrauen zu unserer heutigen Versammlung und weist auf einige organisatorische Punkte hin:
- Milkau-Kino ist am 13.03.2020 und es wird der Film „Little Woman“ gespielt. Die Ortsvertreterinnen (bisher OVF) haben dazu heute noch eine schriftliche Information bekommen.


- 21.04.2020 Kreistreffen im Ölper Waldhaus, Referentin Maria Vollmer, Thema „Tantra, Tupper,
Tequilla, Eintritt 16,00 € einschl Kaffeegedeck
- die Kräuterwoche bei der Gärtnerei Kurda ist vom 14. – 18.04.2020 und wir werden Dienstag,
Mittwoch, Freitag und Samstag ab ca. 11.00 Uhr Kaffee und Kuchen zum Verkauf anbieten.


Donnerstag, 16.04.2020 sind wir nicht anwesend – da ist unsere JHV !!!


Von dem Erlös wollen wir Bäume pflanzen – Termin???
- das Programm für 2020 der „Jungen LF“ liegt jetzt auch vor und kann mitgenommen werden


Jetzt stellt sich Frau Wolf kurz vor und beginnt mit ihrem Vortrag.


Sie arbeitet hier in BS bei der Verbraucherzentrale, die es jetzt seit 6 Jahren wieder in der Stadt gibt. Div. Infomaterial und Flyer hat sie zum Mitnehmen ausgelegt.


Ihr Vortrag handelt von den häufigsten Rechtsirrtümern im Alltag!!!


Als Beispiel: Probieren und Naschen im Supermarkt ist nicht erlaubt. Die Ware ist Eigentum des Supermarktes. Allerdings darf man prüfen/anfassen, ob die Ware in Ordnung ist.

 

Der ausgezeichnete Preis an den Regalen ist nicht entscheidend – das ist nur ein Verkaufsangebot, entscheidend ist immer der Preis an der Kasse!!!


Nur Münzen bis max. 50 Stück müssen von der Kassiererin angenommen werden. Geldscheine eigentlich in unbegrenzter Höhe, wobei aber die Verhältnismäßigkeit beachtet werden muss.


Ausnahme: Hinweisschild mit Begrenzung.


Ware nach Ablauf des MHD muss gesondert gekennzeichnet und preisreduziert sein. Hier hat der Handel eine erhöhte Verantwortung!!!


Das Öffnen einer Verpackung zur Begutachtung der Ware ist gestattet. Bei Beschädigungen muss ggf. Schadenersatz geleistet werden. Das gilt aber nicht für Lebensmittel – die werden dann unverkäuflich.


Ausgelegte Zeitungen darf man durchblättern, ohne sie zu kaufen, aber nichts beschädigen.


Taschenkontrollen im Supermarkt sind nicht gestattet, das wäre eine Verletzung der Privatsphäre. Sollte ein konkreter Tatverdacht vorliegen, muss die Polizei dazu verständigt werden.


Bei Fehler/Mängel der gekauften Ware muss eine Nachbesserung oder ein neuer Artikel angeboten werden. Nach 2-maligem erfolglosen Tausch muss definitiv der Kaufpreis erstattet werden. Mängel aus Dienstleistungen und Werkverträgen können bis zu 24 Monate reklamiert werden. Das gilt aber nicht für den natürlichen Verschleiß. Für Garantiefälle gelten andere Bedingungen!!!


Bei berechtigter Rückgabe von mangelhafter Ware muss kein Gutschein akzeptiert werden.


Umtausch bei Nichtgefallen ist freiwillig, hier muss ggf. ein Gutschein angenommen werden.


Gutscheine ohne Befristung haben 3 Jahre Gültigkeit und die Verjährung beginnt mit dem 1.1. des folgenden Jahres nach der Ausstellung.


Bei Telefonverträgen gilt eine 14-tägige Widerrufsfrist.


Ware, die man nicht bestellt hat, muss man weder zurück schicken noch aufbewahren oder bezahlen!!!
Sabine bedankt sich bei der Referentin mit einer Blumenschale.


Unsere nächste Veranstaltung ist am Mittwoch, 18.03.2020 wie immer im Hotel Mercure, Beginn 15.00 Uhr. Referentin ist dann Frau Pflicht, die leider zum letzten Mal kommt, da sie in Rente geht.

 

 

Gez. Monika Sebralla
(Schriftführerin)